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Nachweis von Krankheitskosten: Amtsärztliches Attest wieder Pflicht
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass erneut erhöhte Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten gelten und ein amtsärztliches Attest wieder erforderlich ist. In dem Streitfall ging es um Kosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie).
Kabinett hat AMG-Novelle beschlossen
Das Kabinett hat am 15. Februar den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz werden im Arzneimittelgesetz und in weiteren Vorschriften die europäischen Richtlinien zur Verbesserung der Pharmakovigilanz sowie zur Verhinderung des Eindringens gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette umgesetzt.
Rund 2,42 Millionen Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegekasse
Derzeit erhalten rund 2,42 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wie aus dem Fünften Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung hervorgeht, betrifft dies zirka 2,29 Millionen Menschen in der sozialen und rund 142.000 Menschen in der privaten Pflegeversicherung.
Rhythmische Massage nicht auf Kosten der Krankenkasse
Auch Heilmittel der sich von der Schulmedizin unterscheidenden besonderen Therapierichtungen - wie der anthroposophischen Medizin - sind nur bei positiver Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von den gesetzlichen Krankenkassen zu leisten. Dies entschied das Hessische Landessozialgerichts. Mit sog. rhythmischen Massage habe sich der Bundesausschuss bislang nicht befasst, so dass sie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zu leisten sei.
Überschätzung des eigenen Könnens führt nicht zum Verlust der Approbation
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellt klar, dass das bloße Überschätzen des eigenen Könnens eines Arztes keine Unzuverlässigkeit begründet und ein Ruhen der Approbation nicht rechtfertigt.
Zur Entfernungspauschale bei zwei täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Nachweis von Krankheitskosten: Amtsärztliches Attest wieder Pflicht
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass erneut erhöhte Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten gelten und ein amtsärztliches Attest wieder erforderlich ist. In dem Streitfall ging es um Kosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie).
Halbabzugsverbot bei Verzicht auf Pachtzahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Verzichtet das Besitzunternehmen gegenüber dem Betriebsunternehmen vorübergehend auf Pachtzahlungen, kann es die mit dem verpachteten Betriebsvermögen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nur zur Hälfte als Betriebsausgaben abziehen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Zur Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten
Krankheitskosten sind nicht abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung eines Beitragsrückerstattungsanspruch nicht bei der Krankenversicherung geltend gemacht wurden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Kosten des Erststudiums beschäftigen Gerichte weiterhin
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für ein nach Erststudium entgegen den BFH-Urteilen nun doch nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind.