Ein kurzer Überblick über die bestehenden Hilfsprogramme: Überbrückungshilfe II, November-bzw. Dezemberhilfe

Die Corona-Krise hat viele Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht. Der Bund hat Hilfen konzipiert, welche wir kurz darstellen möchten:

Überbrückungshilfe Phase II, Stand 17.12.2020

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können bis zum 31.01.2021 digital gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzrückgang

  • von mindestens 50% in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum September bis Dezember 2020 im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten,

oder

  • von mindestens 30% im Durchschnitt der Monate September bis Dezember 2020 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Erstattet werden max. 50.000,00 € pro Monat, wobei der Zuschuss zu den monatlichen Fixkosten auf folgende Höhe beläuft:

  • 90% der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70%;
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von zwischen 50% und 70%;
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30%

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig nicht nur Rückforderungen sondern auch Nachzahlungen möglich sein.

Von der Antragstellung ist u. a. ausgeschlossen, wenn die Gründung nach dem 31.10.2019 erfolgte oder sich das Unternehmen bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand.

Ausführliche Hinweise zur Überbrückungshilfe II finden Sie unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html

Außerordentliche Wirtschaftshilfe „Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“

Mit diesen Hilfen soll allen Unternehmen, die von den befristeten Schließungen im November und Dezember 2020 betroffen sind, geholfen werden.

Mit der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe werden Zuschüsse pro Zeitraum der Schließung i. H. v. 75% des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019 gewährt.

Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.

Bei Unternehmen und Soloselbständigen, die im Falle der Novemberhilfe nach dem 31. Oktober 2019 beziehungsweise im Falle der Dezemberhilfe nach dem 30. November 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Netto-Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Netto-Durchschnittsumsatz (bis zum 31. Oktober 2020) seit Gründung gewählt werden.

Wie funktioniert die Abschlagszahlung?

Seit Ende November werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 50.000 Euro pro Antragsteller. Sobald die Antragstellung für die Dezemberhilfe möglich ist (spätestens Anfang Januar 2021), werden auf diese ebenfalls Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Summe gewährt, höchstens jedoch bis zu 50.000 Euro pro Antragsteller.

Im Falle von Soloselbständigen, die einen Antrag im eigenen Namen (also ohne prüfenden Dritten) in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen, erfolgt die Abschlagszahlung grundsätzlich in Höhe der beantragten Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe.

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, die erst nach dem 30.09.2020 gegründet wurden oder sich bereits zum 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben sowie Freiberufler oder Soloselbständige im Nebenerwerb.

Ausführliche Hinweise zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe finden Sie unter : https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Bitte beachten Sie, dass unsere Darstellung nur einen groben Überblick über die aktuellen Hilfspakete darstellt und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei der Antragstellung unterstützen können und beachten Sie die Antragstellungsfrist 31.01.2021.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes, frohes und erfolgreiches Jahr 2021.

Weihnachtliche Grüße von Ihrem ab‘ ovo-Team.

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