Das 49-Euro-Ticket kommt: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Es ist beschlossen: Das Deutschlandticket wird zum 1. Mai 2023 eingeführt. Alles, was Sie hierzu als Arbeitgeber wissen müssen, erfahren Sie in unserem Blog.

Das Deutschlandticket resultiert aus dem 9-Euro-Ticket, welches im vergangenen Sommer angeboten wurde. Wie schon der Vorgänger, soll auch das Deutschlandticket zur finanziellen Entlastung beitragen, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs erhöhen, einen Anreiz schaffen, das Auto mal stehen zu lassen und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

Das Ticket soll 49 Euro kosten. Bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) ist es außerdem möglich ein Zusatzticket für die Mitnahme von weiteren Personen, einem Hund oder einem Fahrrad (+ 10 Euro) bzw. ein Zusatzticket für MOBI-Angebote (+ 7 Euro) dazuzubuchen.

Zuschüsse, welche Sie Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, sind maximal bis zum tatsächlichen Wert des Tickets laut § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung hat das Bundesministerium für Steuern (BMF) im März 2023 bestätigt. Gleichzeitig stellen diese Aufwendungen bei Ihnen Betriebsausgaben dar und mindern Ihren Gewinn und damit die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Sollten Sie Ihren Arbeitnehmern bereits einen Zuschuss für Tickets im öffentlichen Personennahverkehr anbieten, lassen Sie uns bitte wissen, ob und in welcher Höhe Sie eine Anpassung Ihres Zuschusses vornehmen möchten. Bitte beachten Sie die Dokumentationspflichten und reichen uns eine Kopie des neuen Abo-Auftrages Ihrer Mitarbeiter ein. Eine Anpassung ist zum 01.05.2023 notwendig.

Außerdem wird die DVB ab April 2023 die Preise anheben. Wenn Sie Ihren Zuschuss auf den neuen Ticketpreis anpassen wollen, bitten wir Sie ebenfalls um eine kurze Information.

Bitte beachten Sie, dass sobald Ihr Zuschuss die tatsächlichen Kosten des Ticketpreises übersteigt, der über dem Ticketpreis liegende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig ausgezahlt werden muss.

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