Die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022
Der geplante Gesetzesentwurf für die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 wurde am 03.06.2022 vom Bundestag verabschiedet.
Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde
Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Dieser wird zum 01.07.2022 wie geplant auf 10,45 Euro ansteigen. Diese Anpassung ist jedoch nur von kurzer Dauer. Bereits ab 01.10.2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben.
Aus dem 450-Euro-Job wird der 520-Euro-Job
Die geplante Anhebung des Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro wird ebenfalls ab 01.10.2022 umgesetzt. Ab Oktober 2022 wird sich die Minijob-Grenze somit an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden á 12 Euro orientieren.
Damit liegt die Jahresverdienstgrenze für Minijobber im Jahr 2022 bei 5.610 Euro (9 Monate x 450 Euro + 3 Monate x 520 Euro) und im Jahr 2023 bei 6.240 Euro (12 x 520 Euro).
Eine unvorhersehbare Überschreitung des durchschnittlichen Monatsverdienstes ist zukünftig nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten in Höhe von maximal 520 Euro pro Monat eines Jahres möglich. In diesem Ausnahmefall dürfen höchstens 7.280 Euro im Jahr verdient werden (14 x 520 Euro).
Erhöhung der Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro
Auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird erhöht. Derzeit liegt der Übergangsbereich für Ihre Arbeitnehmer:innen zwischen einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt von 450,01 bis 1.300 Euro. Ab 01.10.2022 liegt ein Midijob vor, wenn der Bereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro liegt.
Gern prüfen wir, ob der Mindestlohn bei Ihren Arbeitnehmern eingehalten wird oder Anpassungen notwendig sind. Geben Sie uns hierzu einfach kurz Bescheid, wir unterstützen Sie gern.
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