Die E-Rechnung kommt – Pflicht ab 01.01.2025

Der Empfang und die Verarbeitung elektronischer E-Rechnungen wird ab Januar 2025 für Unternehmen verpflichtend.

Gesetzliche Informationen

Die Bundesregierung plant die Einführung eines einheitlichen elektronischen Meldesystems, welches das Ziel hat, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem elektronischen Format, wodurch sie elektronisch übermittelt, empfangen und verarbeitet werden kann.

Ihre Vorteile

Passen Sie Ihre Unternehmensprozesse für die E-Rechnung an

Checkliste – E-Rechnungseingang

  • E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang anlegen/festlegen (Bspw.: rechnung@firma.de)
  • Geschäftspartner/ Lieferanten über diese E-Mail-Adresse informieren

Checkliste – E-Rechnungsausgang

  • Klären Sie im Vorfeld mit Ihren Kunden, ob sie E-Rechnungen heute schon akzeptieren und die technische Basis haben
  • Prüfen Sie, ob die richtige E-Mail-Adresse Ihrer Kunden zum Empfang der E-Rechnung hinterlegt ist

Ausblick: DATEV E-Rechnungsplattform

Die DATEV wird zukünftig eine E-Rechnungsplattform zur Verfügung stellen.

Diese E-Rechnungsplattform ermöglicht es Ihnen E-Rechnungen zu erzeugen und zu versenden. Außerdem wird eine direkte Anbindung an uns ermöglicht, indem diese E-Rechnungen direkt im Unternehmen online bereitgestellt werden können. Eine Anbindung Ihres vorhandenen Systems per Schnittstelle soll außerdem ermöglicht werden, sodass die neue Plattform sich an Ihre internen Prozesse optimal einfügt.

Ihre Vorteile bei Verwendung der E-Rechnungsplattform:

Fazit

Im kommenden Jahr werden im Hinblick auf den Rechnungsversand viele Veränderungen auf uns zu kommen. Uns ist bewusst, dass neue Arbeitsweisen aufgrund der Gesetzesänderung immer eine Herausforderung sind und zu Beginn viel Zeit in Anspruch nehmen werden. Wir möchten Sie bestmöglich in allen Prozessen unterstützen und halten Sie zu Neuerungen auf dem Laufenden.

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