Neuigkeiten zur E-Rechnungsplattform
Der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen wird ab Januar 2025 für Unternehmen verpflichtend. Welche Vorbereitungen Sie jetzt schon treffen können, erfahren Sie in unserem Blog.
Bereits im April 2024 haben wir Sie zu den anstehenden Änderungen zum 01.01.2025 informiert.
Die Datev hat wie bereits angekündigt eine E-Rechnungsplattform zur Verfügung gestellt, womit Sie zukünftig den Posteingang von E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung sicherstellen können.
Wir empfehlen Ihnen ausschließlich die Plattform der Datev zu verwenden, damit Sie zukünftig auf nur ein E-Rechnungspostfach zugreifen und den Überblick über Ihren Rechnungseingang behalten. Ein weiterer Vorteil der E-Rechnungsplattform der Datev ist die direkte Anbindung ins Unternehmen online. Somit bleibt für Sie ein angenehmer Arbeitsablauf bestehen und es findet kein Bruch zwischen den einzelnen Medien statt.
Gern geben wir Ihnen noch einmal eine Übersicht der gesetzlichen Pflichten
Ihre to-dos zur Vorbereitung:
1. Bitte richten Sie sich pro Unternehmen / Filiale eine gesonderte E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand ein (z. B. rechnung@firma.de).
2. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner/Lieferanten und uns über diese E-Mail-Adresse, sodass der Rechnungseingang zukünftig ausschließlich über diese E-Mail-Adresse erfolgt.
Wir rechnen aktuell damit, dass die E-Rechnungsplattform im November 2024 von der Datev freigeschalten wird. Wir informieren Sie hierzu gesondert und unterstützen Sie selbstverständlich gern bei der Einrichtung.
Sie haben Fragen zum Artikel?
Jetzt den Blog abonnieren und keinen Artikel mehr verpassen.
Blog abonnieren