Familienmitglieder anstellen: So geht´s
Es herrscht Fachkräftemangel und Sie benötigen Personal. Und das Gute liegt so nah. Stellen Sie ein Familienmitglied an!
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie erhalten Unterstützung und können die Kosten für den mitarbeitenden Angehörigen steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Das senkt die Steuerlast für Ihr Unternehmen.
Zudem können auch steuerfreie Lohnbestandteile gewährt werden. Das sind zum Beispiel der Kindergartenzuschuss, der Einkaufsgutschein, das Smartphone, die Überlassung eines Laptops, Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und vieles mehr.
Die Anstellung des Familienmitglieds muss dem sogenannten Fremdvergleich standhalten, d. h. die Vereinbarungen wären auch mit einer fremden Person abgeschlossen worden.
Wie erfolgt der Nachweis der Fremdüblichkeit?
Sie benötigen einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit folgendem Inhalt:
- Genaue Beschreibung der Aufgaben
- Angabe, zu welchen Zeiten der Angestellte die Arbeit leisten muss
- Stundenumfang
- Vergütung, Fälligkeit, Bankverbindung
- Urlaub
- Kündigung
Für Betriebsprüfungen ist es wichtig, dass Sie einen Arbeitszeitnachweis mit Datum und Zeit für jede Aufgabenerledigung führen.
Zu guter Letzt muss das Gehalt angemessen sein, dass heißt, nicht zu hoch und auch nicht zu niedrig.
Wenn Sie den Familienangehörigen nur auf Minijobbasis anstellen, bleibt das Einkommen i. H. v. 450,00 Euro bei ihm steuerfrei und Sie haben trotzdem den vollen Betriebsausgabenabzug.
Sie haben Fragen zu dieser Gestaltung? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin.
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