Gemeinsames Bankkonto als Steuerfalle?

Ehepartner, Partner eingetragener Lebensgemeinschaften und auch nichtverheiratete Paare führen oft gemeinsame Konten, über die jeder Partner allein verfügen kann (Oder-Konten). Diese in der Praxis häufig vorkommende Gestaltung birgt steuerliche Risiken, die im Allgemeinen wenig bekannt sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blog-Artikel.

Bewirken die Partner z. B. Einzahlungen auf das gemeinsame Konto in erheblich unterschiedlicher Höhe, stellt sich die Frage, ob der die höhere Einzahlung veranlassende Partner eine steuerpflichtige Schenkung an den anderen Partner vornimmt. Dies ist nach der Rechtsprechung insbesondere dann der Fall, wenn der andere Partner über das Kontoguthaben frei verfügen kann und er tatsächlich über dieses Guthaben zum Zwecke der eigenen Vermögensbildung verfügt.

Wenn ein Partner größere einmalige Einzahlungen tätigt (z. B. Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen, die nur ihm gehört haben) ist Vorsicht geboten.

Auch wenn der andere Partner keine oder nur sehr geringe Einzahlungen auf das gemeinsame Konto tätigt und später auf das gemeinsame Konto zugreift, um eigenes Vermögen aufzubauen (z. B. Erwerb Aktien, Immobilien, etc.), dann ist in der Regel von einer freigebigen Zuwendung auszugehen, wenn kein Ausgleichsanspruch des Partners besteht.

Zuwendungen unter Ehegatten unterliegen der Schenkungsteuer, soweit sie 500.000 € in einem 10-Jahreszeitraum übersteigen. Für unverheiratete Paare beträgt der Freibetrag nur 20.000,00 €.

Eine freigebige Zuwendung setzt voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung führt und die Zuwendung unentgeltlich ist. Der Empfänger muss über die Zuwendung tatsächlich und rechtlich frei verfügen können.

Keine Schenkung liegt vor, wenn die Partner vor der Einzahlung vereinbaren, dass der Einzahlungsbetrag dem Partner zustehen soll, der die Einzahlung vorgenommen hat und keine Schenkung beabsichtigt ist.

Laufende Zahlungseingänge und die Verwendung des Guthabens für die laufende Lebensführung sind unproblematisch.

Zurück zur Newsübersicht

Sie haben Fragen zum Artikel?

Jetzt den Blog abonnieren und keinen Artikel mehr verpassen.

Blog abonnieren