Ist es ratsam, gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide Einspruch einzulegen?

Um die Grundsteuer neu zu berechnen, sind fast 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Dafür werden Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts erstellt. Das Finanzamt erlässt daraufhin die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag.

Wir haben uns entschieden, gegen die noch nicht bestandskräftigen Grundsteuerwert­bescheide Einspruch einzulegen, da verfassungsrechtliche Zweifel an der Grundsteuer ab 2025 bestehen. Wir beantragen das Ruhen des Verfahrens und die Aufnahme eines Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 AO in den angefochtenen Bescheid, um eine unkomplizierte Änderung der Bescheide zu Gunsten vornehmen zu können.

In den jetzigen Berechnungen wird ein typisiert ermittelter Grundstückswert als Belastungswert herangezogen. Es besteht keine Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Die Nachweismöglichkeit von tatsächlich niedrigeren Bodenrichtwerten oder auch Vergleichs­mieten ist durch das grundsätzliche Übermaßverbot aber notwendig.

Aus dem staatlichen Bestimmtheitsgrundsatz ergibt sich, dass der Steuerpflichtige erkennen muss, welche finanziellen Auswirkungen seine Erklärung auf die Höhe der Grundsteuer haben wird, anderenfalls bestünde die Gefahr der staatlichen Willkür. Bei dem jetzigen Vorgehen ist unklar, wie hoch die Grundsteuerbelastung ab dem 01.01.2025 sein wird, denn die Gemeinden legen erst im Jahr 2024 die jeweiligen Hebesätze für die endgültige Berechnung der Grundsteuer fest.

Was passiert, wenn der Einspruch abgelehnt und später festgestellt wird, dass der festgestellte Grundsteuerwert fehlerhaft ist?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Fehlerkorrektur des festgestellten Grundsteuerwerts durch eine fehlerbeseitigende Fortschreibung gem. § 222 Abs. 3 BewG. Außerdem erfolgt eine Wertfortschreibung, wenn der Grundsteuerwert nach oben oder unten um mehr als 15.000 € zum bisher festgestellten Grundsteuerwert abweicht. Damit bestehen weitere Möglichkeiten der Fehlerkorrektur.

Was geschieht, wenn die jetzige Bewertungs- und Grundsteuerreform für verfassungswidrig erklärt wird?

Die Grundsteuer wird mit aller Wahrscheinlichkeit nicht abgeschafft, sondern der Gesetzgeber wird verpflichtet, realistischere Grundstückswerte zu ermitteln.

Zurück zur Newsübersicht

Sie haben Fragen zum Artikel?

Jetzt den Blog abonnieren und keinen Artikel mehr verpassen.

Blog abonnieren