Immer wieder ein Thema, Mehrfachbeschäftigung innerhalb der Midijobgrenze

Gern möchten wir Ihnen in unserem Blog-Artikel die Beschäftigung innerhalb des Midijobs erläutern und im Hinblick auf die Mehrfachbeschäftigung wichtige Hinweise geben.

Was ist ein Midijob?

Der Midijob, ursprünglich 2003 als "Gleitzonenjob" eingeführt, bietet einen gleitenden Übergang zum normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Aktuell erstreckt sich die Gleitzone auf Verdienste zwischen 538,01 bis 2.000 Euro. Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die zwischen 11 und 20 Prozent liegen und mit wachsendem Entgelt ansteigen. Seit 2019 erhalten Arbeitnehmer trotz reduzierter Beiträge die vollen Rentenpunkte.

Für wen ist ein Midijob gedacht?

Der Midijob richtet sich an Mitarbeiter, die die Einkommensgrenze des Minijobs von 538 Euro überschreiten, aber unter 2.000 Euro bleiben. Es gibt jedoch Personengruppen und Fälle, in denen der Midijob nicht nutzbar ist, wie Auszubildende, duale Studenten und Praktikanten, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Kurzarbeit oder während einer Wiedereingliederungsmaßnahme.

Vorteile des Midijobs:

Für Arbeitnehmer bietet der Midijob reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, volle soziale Absicherung, die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung und geringere Lohnsteuer. Für Sie als Arbeitgeber sind die Sozialversicherungsbeiträge im Vergleich zum Minijob niedriger. (Bei einem Minijob liegen die monatlichen Abgaben bei über 30 Prozent des Minijobgehalts, wohin entgegen beim Midijob die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nur knapp 20 Prozent betragen.) Außerdem bietet der Gleitzonenjob Ihnen mehr Spielraum bezüglich der Arbeitszeit.

Lässt sich ein Midijob mit weiteren Arbeitsverhältnissen kombinieren?

Die Verbindung mit einem zweiten Midijob ist möglich, jedoch muss hier unbedingt darauf geachtet werden, dass die beiden Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet die Midijobgrenze in Höhe von 2.000 Euro nicht überschreiten.

Die Kombination mit einem Minijob (bis max. 538 Euro) ist problemlos möglich. Hier erfolgt keine Zusammenrechnung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse, sondern jedes Beschäftigungsverhältnis zählt für sich.

Bei einem Sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis über 2.000 Euro ist keine Kombination mit einem Midijob möglich.

ab‘ovo Tipp:

Damit wir eine Beurteilung zum Beschäftigungsverhältnis Ihres Mitarbeiters treffen können bitten wir Sie uns die Personalfragebögen inkl. der Ergänzung zum Personalfragebogen „Weitere Beschäftigung“ immer vollständig ausgefüllt zuzusenden und uns bei einer Änderung innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses Ihres Arbeitnehmers direkt zu informieren.

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