Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2024
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 erneut. Durch diese Erhöhung verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Erfahren Sie in unserem Blog das Wichtigste.
Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett die „Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung" beschlossen und erhöht somit den Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto. Ab dem 01.01.2025 erfolgt eine weitere Anpassung auf 12,82 Euro brutto.
Neue Minijobgrenzen
Auf Grundlage des neuen Stundenlohns in Höhe von 12,41 Euro und einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 9,75 Stunden bzw. einer monatlichen Arbeitszeit von 43 Stunden steigt ab 01.01.2024 der monatliche Verdienst von Minijobbern von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.
Aufgrund der jetzt schon bekannten Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2025 wird der Minijob dann erneut auf einen monatlichen Verdienst von 556 Euro angepasst.
Wann liegt eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) vor?
Sie als Arbeitgeber haben zu Beginn einer Beschäftigung oder bei einer Änderung des Beschäftigungsverhältnisses die Höhe des regelmäßigen monatlichen Entgelts zu prüfen.
Hierfür werden alle zu erwartenden Einnahmen, egal ob laufendes Entgelt oder einmalig geplante Sonderzahlungen für den Beurteilungszeitraum von zwölf Monaten herangezogen. Das ermittelte Ergebnis darf die jährliche Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von maximal 6.456 Euro ab 01.01.2024 bzw. 6.672 Euro ab 01.01.2025 nicht überschreiten.
Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
In Ausnahmefällen darf die Geringfügigkeitsgrenze jährlich zweimal bei unvorhersehbaren Ereignissen überschritten werden. Hierzu zählt beispielsweise eine ungeplante Krankheitsvertretung. Diese Überschreitung darf jedoch nur um jeweils den Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden. Also 2x 538 Euro bzw. ab 2025 2x 556 Euro.
Die jährliche Geringfügigkeitsgrenze liegt bei unvorhersehbaren Ereignissen in 2024 dann bei 14 x 538 Euro also maximal 7.532 Euro und ab 2025 dann bei 7.784 Euro (14 x 556 Euro).
Änderungen im Midijob
Der Übergangsbereich für Midijobs ändert sich ab 2024 durch die Anpassung auch und liegt bei einem monatlichen Entgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro. Ab 2025 wird der Übergangsbereich für Midijobs voraussichtlich zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro liegen.
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