Neuerungen im Lohn ab 2025
Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Personalwirtschaft erfahren Sie in unserem Blog.
Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie läuft nur noch bis zum 31.12.2024. Bitte achten Sie bei den Auszahlungen an Ihre Mitarbeiter kurz vor Jahresende darauf, dass die Inflationsausgleichsprämie bis spätestens zum 31.12.2024 zugeflossen sein muss, damit sie steuer- und beitragsfrei bleibt.
Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen muss. Somit kann eine Anhebung des Arbeitslohns ab 01.01.2025, nachdem die Begünstigung der Inflationsausgleichsprämie ausgelaufen ist, zur rückwirkenden Steuerpflicht der Inflationsausgleichsprämie führen.
Mindestlohn und die geringfügige Beschäftigung
Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die „Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen. Der Mindestlohn steigt damit zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Grenzen für Minijobs und Midijobs (Übergangsbereich).
Mit der neuen Mindestlohnerhöhung gelten folgende Grenzen:
- Für den Minijob beträgt die neue Grenze 556,00 Euro, anstatt bisher 538,00 Euro.
- Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 556,01 und 2.000,00 Euro, anstatt bisher 538,01 und 2.000,00 Euro.
Eine weitere Erhöhung für das Jahr 2026 ist derzeit nicht bekannt. Hierzu halten wir sie gern auf dem Laufenden.
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Deutschlandticket – Preiserhöhung ab 2025
Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschland-Ticket 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.
Auf der Seite der Dresdner Verkehrsbetriebe wird aktuell informiert, dass die Preisanpassung ab 01.01.2025 auf 58,00 Euro automatisch erfolgt. Falls der Vertrag zum 31.12.2024 beendet werden möchte, müsste dies bereits bis zum 10.12.2024 erfolgen, damit die Kündigung noch fristgerecht eingeht.
Bei der Deutschen Bahn hingegen, musste der Preisänderung im Apoportal oder im DB Navigator bis zum 30.11.2024 zugestimmt werden. Sollten Sie diese Frist verpasst haben läuft Ihr Abo aktuell unter dem Status „Kündigung eingeleitet“. Sie können bis zum 31.12.2024 in Ihrem Aboportal Ihr Abo noch „reaktivieren“, das Abo fortsetzen und der Preisänderung zustimmen. Alternativ endet das Deutschland-Ticket zum 31.12.2024.
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