Wichtige Hinweise zur TSE-Pflicht

Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder zur Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE läuft zum 31.03.2021 aus.

Grundsätzlich besteht bereits seit 1.1.2020 die Pflicht, dass elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen zu schützen sind. Es galt daher stets: Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.

Mangels technischer Voraussetzungen gewährten im Wege von Ländererlassen 15 Länderfinanzministerien (außer Bremen) unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren zeitlichen Aufschub bis 31.3.2021. Nunmehr steht jedoch auch dieser Fristablauf unmittelbar bevor.

Insbesondere bei cloudbasierten TSE-Lösungen gibt es jedoch weiterhin erhebliche Startschwierigkeiten. Nach Informationen des Deutschen Steuerberaterverbands ist bislang nur eine Cloud-TSE durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Auch die (neuerlichen) Anforderungen an Zertifizierung und Anwenderumgebung führen zu Irritationen und wirken sprichwörtlich wie „Sand im Getriebe“. Viele Unternehmen können daher bereits jetzt absehen, dass es in puncto Implementierung, Zertifizierung oder Anpassung der Betriebsumgebung im Zusammenhang mit der Cloud-TSE bis Ende März 2021 eng wird.

Wir empfehlen in diesen Fällen, zeitnah einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Wenn Sie Ihre Kasse gemäß den Vorschriften mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufgerüstet haben, müssen Sie diese sofort in der Praxis nutzen. Des Weiteren ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung der TSE eine Mitteilung an das für Sie zuständige Finanzamt zu stellen. Aktuell steht allerdings immer noch kein Formular zur elektronischen Meldung der TSE zur Verfügung.

Unsere Empfehlung lautet, die notwendigen Daten formlos per Post an Ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln, um den Vorschriften genüge zu tun. Falls wir Sie dabei unterstützen können, sprechen Sie uns gern an.  

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