Zertifizierung von Kassensystemen – neue Kasse ab Januar 2020?

Wir möchten Sie erinnern, dass der Gesetzgeber neue Regelungen zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen eingeführt hat. Ergreifen Sie hierfür rechtzeitig Maßnahmen, sofern die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.

Pflicht: Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen.

Was bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen?

Das hängt im Wesentlichen davon ab, wann Sie Ihr Kassensystem gekauft haben.

Angeschafft nach dem 25.11.2010:

  • Fragen Sie den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar?
  • Falls ja, können Sie das System noch bis 1. Januar 2020 auf BSI-Zertifizierung umrüsten.
  • Falls nein, greift eine Schonfrist bis 1. Januar 2023. Erst dann benötigen Sie ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung. Hier wird jeweils vorausgesetzt, dass Ihr aktuelles Kassensystem die seit 2010 geltenden Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.

Angeschafft vor dem 25.11.2010:

  • Fragen Sie den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar?
  • Falls ja, können Sie das System noch bis 1. Januar 2020 auf BSI-Zertifizierung umrüsten.
  • Falls nein benötigen Sie ab 1. Januar 2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist).

ab‘ovo Tipp:

Sprechen Sie den Hersteller Ihres Kassensystems auf Umrüstungsmöglichkeiten an. Lassen Sie sich bei Updates oder auch bei Neuanschaffungen schriftlich bestätigen, dass das Kassensystem den neuen gesetzlichen Regelungen – nach aktuellem Stand – entspricht.

© www.kassensystemevergleich.de

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