Was über die kurzfristig verabschiedete Steuervergünstigung für IT-Equipment im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 26.02.2021 bekannt gegeben wird, erfahren Sie hier im Blog.
Auch in diesem Jahr hat sich das Handelsblatt auf die Suche nach den besten Steuerberatern begeben. Wir konnten das Handelsblatt wie auch in den letzten Jahren von uns und unseren Leistungen überzeugen.
Was zu umsatzsteuerlichen Behandlungen von Dienstleistungen durch Apotheken mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 12.03.2021 geregelt wurde, erfahren Sie in unserem Blog-Artikel.
Seit dem 08. März 2021 werden lt. Coronavirus-Testverordnung Corona-Schnelltests von der öffentlichen Hand als Gesundheitsschutz zur Verfügung gestellt
Ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, bedeutet Steuerersparnis. Stimmt das? Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern kann das häusliche Arbeitszimmer zur Steuerfalle werden. Worauf müssen Sie achten und wie gehen Sie mit Risiken sinnvoll um? Ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, bedeutet Steuerersparnis. Stimmt das? Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern kann das häusliche Arbeitszimmer zur Steuerfalle werden. Worauf müssen Sie achten und wie gehen Sie mit Risiken sinnvoll um?
Bitte beachten Sie, dass zum Jahresbeginn die Überprüfung der weiteren Anwendungsmöglichkeit der Kleinunternehmer-Regelung unbedingt erforderlich ist. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Blog-Artikel.
Wenn Ihr Mitarbeiter in ein Risikogebiet reist und bei der Reiserückkehr in Quarantäne muss, kommt es grundsätzlich darauf an, ob das Reiseland bereits vor Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt wurde oder erst während der Reise.
Auch in diesem Jahr haben sich das Handelsblatt und FOCUS-MONEY auf die Suche nach den besten Steuerberatern begeben. Beide Redaktionen konnten wir wie auch in den letzten Jahren von uns und unseren Leistungen überzeugen.
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpaketes beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen.
Mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, welche am 05.05.2020 in Kraft getreten ist, wurde ein Rettungsschirm auch für Heilmittelerbringer gespannt.
Die Corona-Krise nimmt erheblichen Einfluss auf die Patientenversorgung in Ihren Arztpraxen und MVZ. Das Leistungsgeschehen ist in fast allen Fachbereichen während der Corona-Krise atypisch.
Dabei stellen sich für Sie als Praxisinhaber selbstverständlich wirtschaftliche Fragen.
Am 27.03.2020 wurde das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz durch den Bundesrat beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, auch die ambulante Versorgung während der Coronavirus-Pandemie bei reduzierter Inanspruchnahme durch Patienten zu sichern und drohende Praxisschließungen abzuwenden.
Bisher konnten Sie Ihren Mitarbeitern Gutscheine, Geschenkkarten oder Barauslagen gegen Vorlage eines Belegs bis zu einer Höhe von 44,00 € pro Monat erstatten. Dies ändert sich ab 2020.