Neues aus unserer Kanzlei
Häufige Fragen
Geplant sind eine niedrigere Einkommensteuer für mittlere Einkommen, 47 % bei einem zu versteuernden Einkommen ab 280.000 € und 5 % Pauschsteuer für Minijobs. Fest steht: Mindestlohn 14,60 €, E-Rechnungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz.
Ein Steuerberatungsvertrag lässt sich in der Regel ohne großen Aufwand beenden. Wenn Sie eine Pauschalvergütung vereinbart haben, gelten oft Laufzeiten oder Kündigungsfristen. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Vertrag.
So läuft ein Wechsel typischerweise ab:
- Erstgespräch mit der neuen Kanzlei: Umfang, Termine und laufende Fristen klären.
- Vollmacht erteilen: Die neue Kanzlei erhält Zugriff auf Ihre Daten beim Finanzamt.
- Alten Vertrag kündigen: schriftlich, unter Beachtung der vereinbarten Fristen.
- Unterlagen übergeben: Die bisherige Kanzlei gibt Ihre Unterlagen heraus. Arbeiten beide mit DATEV, lassen sich Buchhaltungs- und Lohndaten elektronisch übertragen.
Am einfachsten gelingt der Wechsel zum Jahreswechsel. Ein Wechsel während des Jahres ist trotzdem problemlos möglich. Wichtig ist, dass keine Fristen für Steuererklärungen oder Voranmeldungen verloren gehen.
ab'ovo begleitet den Wechsel für Apotheken und Praxen und stimmt die Übergabe mit Ihrer bisherigen Kanzlei ab.
Das Honorar für Steuerberater ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Sie sieht drei Abrechnungsarten vor:
- Wertgebühr: richtet sich nach einem Gegenstandswert, etwa dem Umsatz beim Jahresabschluss oder den Einkünften bei der Steuererklärung.
- Zeitgebühr: wird nach Zeitaufwand berechnet, zum Beispiel für Beratungsgespräche.
- Pauschalvergütung: ein fester Betrag für laufende Leistungen wie Finanzbuchhaltung oder Lohnabrechnung, vereinbart in Textform.
Wie hoch die Kosten für eine Apotheke oder Praxis sind, hängt vor allem vom Umfang ab: Umsatz, Anzahl der Belege, Zahl der Mitarbeitenden, Rechtsform und die gewünschten Leistungen. Auch der Digitalisierungsgrad spielt eine Rolle. Wer Belege digital übermittelt, spart Aufwand auf beiden Seiten.
Die Kosten für die Steuerberatung der Apotheke oder Praxis sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn.
ab'ovo klärt im kostenlosen Erstgespräch, welche Leistungen Sie brauchen, und erstellt dann ein individuelles Angebot. Termine gibt es in der Kanzlei in Dresden oder via Teams.
Viele Apotheken und Praxen geben die Buchhaltung komplett an ihre Steuerkanzlei ab. Der Vorteil: Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuererklärungen kommen aus einer Hand. Die Zahlen sind laufend aktuell und Steuerzahlungen lassen sich besser planen.
Zur Finanzbuchhaltung bei ab'ovo gehören:
- Buchung von Apotheken- und Praxiseinnahmen, Kassen-, Privat- und Krankenkassenerlösen sowie Betriebsausgaben
- Offene Posten und Mahnwesen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und andere Steueranmeldungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Vorjahres- sowie Fachgruppen- und Branchenvergleiche
- Umstellung auf papierlose Buchführung mit digitalem Belegarchiv
Zur Lohnbuchhaltung gehören:
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt, Überstunden und Prämien
- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse sowie die Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt
- Optimierung von Lohnbestandteilen, etwa durch steuerfreie Zusatzleistungen
- Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Ihre Mitarbeitenden können ihre Abrechnungen digital über DATEV Arbeitnehmer online abrufen.







