

Aufgepasst - Die Inflationsausgleichsprämie läuft zum 31.12.2024 aus
Bis zum Jahresende können Sie Ihren Mitarbeitern noch die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen.
Im Zeitraum zwischen dem 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit Ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro auszuzahlen.
Bitte achten Sie bei Prämiengewährung zum Ende des Jahres darauf, dass die Auszahlung bis spätestens am 31.12.2024 an den Arbeitnehmer zugeflossen sein muss, damit die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit gewährleistet ist. Fließt die Inflationsausgleichsprämie erst nach dem 31.12.2024 Ihrem Arbeitnehmer zu, wird diese steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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