Betrügereien bei angeblichen Kassen-Nachschauen
Auf der letzten gemeinsamen Sitzung der Präsidenten der Steuerberaterkammern wurde zum Thema der Kassen-Nachschau nach § 146 b AO darüber informiert, dass in einigen Bundesländern Betrüger unterwegs sind. Aus diesem Grund geben wir Ihnen die Hinweise weiter.
So gehen die Betrüger vor
Die Betrüger angeblicher Kassen-Nachschauen verwenden folgende Masche: Sie stellen sich zunächst den Steuerpflichtigen in deren Geschäftsräumen als Mitarbeiter der Finanzverwaltung vor.
Dabei werden gefälschte Dienstausweise vorgelegt. Teilweise erfolgt auch die Vorlage einer ebenfalls gefälschten Prüfungsanordnung. Nach einem durchgeführten Kassensturz wird die Beschlagnahme des vorhandenen Bargelds erklärt und das Geld mitgenommen.
Es kommt selbstverständlich nie bei der Finanzverwaltung an. Auch die auf der Prüfungsanordnung angegebene Telefonnummer entspricht nicht der des Finanzamtes. Aus diesem Grund bitten wir Sie um äußerste Vorsicht, auch wenn es sich bisher nur um Einzelfälle handelt.
Ordnungsgemäßer Ablauf einer Kassen-Nachschau
Wenn sich bei Ihnen ein Kassenprüfer vorstellt, achten Sie immer auf diesen vorgeschriebenen Ablauf.
In Sachsen ist geregelt, dass sich die Prüfer zu Beginn einer Kassen-Nachschau vorstellen und ihren Dienstausweis vorlegen. Darüber hinaus ist dem Steuerpflichtigen der Vordruck „Durchführung einer Kassen-Nachschau (§ 146b Abgabenordnung – AO)“ zu übermitteln. Mit diesem wird der Steuerpflichtige allgemein über die Regelung des § 146b AO informiert.
Der Dienstausweis des Prüfers sollte genau angeschaut werden. Wenn Sie Zweifel haben sollten, rufen Sie uns bitte an. Wir prüfen dann ob tatsächlich eine Kassennachschau angeordnet wurde und informieren Sie kurzfristig über das Ergebnis. Erst nach unserer Bestätigung, dass eine Kassennachschau angeordnet wurde, gestatten Sie den Prüfer die Kassennachschau.
Da Finanzamtsbedienstete nicht befugt sind, im Rahmen einer Kassen-Nachschau Geld an sich zu nehmen, ist spätestens dann von einem Betrugsversuch auszugehen. Sollte daher eine Person, die vorgibt, eine Kassen-Nachschau durchzuführen, Geld „beschlagnahmen“ und mitnehmen wollen, dann empfehlen wir Ihnen die Polizei zu benachrichtigen.
Was generell mit einer Kassen-Nachschau auf sich hat und wie Sie sich darauf vorbereiten, finden Sie ebenfalls in unserem Blog
Aus den ersten durchgeführten Kassen-Nachschauen haben sich bereits einige erhebliche Beanstandungen zu den Kassen und den dazugehörigen Dokumenten ergeben.
Die hauptsächlichen Feststellungen haben wir für Sie zum Ende noch einmal zusammengefasst:
- es fehlt die Verfahrensdokumentation,
- die Schnittstelle zum Auslesen der Daten durch die Finanzverwaltung ist nicht programmiert,
- bei Updates per Onlinezugriff stehen die entsprechenden Protokolle nicht zur Verfügung,
- beim Ziehen einer Zwischensumme (hier X-Bon) wurde der Kassenbestand verdoppelt.
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