| Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
| Seit dem 01.01.2023 erhalten Sie von Ihren gesetzlich versicherten Arbeitnehmern keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr in Papierform, da diese durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU abgelöst wurden. |
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