Beachten Sie die neuen Meldepflichten im Rahmen des Geldwäschegesetzes |
Seit dem 01.08.2021 gibt es eine Neufassung des Geldwäschegesetzes, durch die das Transparenzregister zu einem „Vollregister“ umgewandelt wird. Ziel dieser Maßnahme ist, gesellschaftsrechtliche Strukturen transparenter werden zu lassen und eine illegale Nutzung dieser Gesellschaften zu erschweren. |
|