| Wichtige Informationen für Arbeitgeber: Ab dem 01.07.2025 ist das digitale Verfahren in der sozialen Pflegeversicherung verpflichtend |
| Ab dem 01.07.2025 müssen Arbeitgeber ein neues digitales Verfahren nutzen, um die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder ihrer Mitarbeiter in der sozialen Pflegeversicherung zu erfassen. Dieses neue Verfahren ersetzt das bisherige Nachweisverfahren und betrifft alle Stellen, die Beiträge abführen, sowie die Pflegekassen. |
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