Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro für Ihre Mitarbeiter |
Im Bundesgesetzblatt vom 25.10.2022 wurde nun endgültig die gesetzliche Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Daher können Sie nun als Arbeitgeber im Zeitraum zwischen dem 26.10.2022 und 31.12.2024 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro an Ihre Mitarbeiter auszahlen, um sie aufgrund der stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel, finanziell zu entlasten. |
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